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Qualitätsmanagement

Mit der Novellierung des SGB V hat der Bundesgesetzgeber die Berücksichtigung von Kriterien für eine im Hinblick auf das diagnostische und therapeutische Ziel ausgerichtete zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung für Krankenkassen, die zugelassenen Krankenhäuser und die Vertragsärzte unmittelbar verbindlich gemacht. Im § 137 e SGB V wurde weiterhin festgelegt, dass diese Kriterien insbesondere auf der Grundlage evidenzbasierter Leitlinien erstellt werden sollen.  

Was hat man sich nun unter „Kriterien auf der Grundlage evidenzbasierter Leitlinien“ vorzustellen? Im deutschsprachigen Bereich gibt es bisher keine Definition für die Kriterien nach § 137 e. Deshalb muss auf Analogien im internationalen Schrifttum zurückgegriffen werden. Diese finden sich am ehesten in Ausführungen zu den „Quality Indicator“ Programmen aus Australien und den USA.

In diesem Zusammenhang sei auf  Bernstein (1993) verwiesen, der „quality indicator“ definiert als

"a measurable element in the process or outcome of care whose value suggests one or more dimensions of quality-of-care and is theoretically amenable to change by the provider."

Unter Berücksichtigung dieser Definition lassen sich aus der entsprechenden internationalen Literatur (siehe insbesondere AHCPR 1995, ACHS 1999) einige grundsätzliche Lehren für die Entwicklung und Nutzung von „Kriterien“ / „Qualitätsindikatoren“ nach § 137 e SGB V ziehen:

  • Die Entwicklung, Implementierung und Pflege dieses Instrumentariums ist mit einem hohen Aufwand verbunden 
  • Die erfolgreiche Anwendung  von Qualitätsindikatoren ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden (nach ACHS): 
    • Eindeutige Definition und Darlegung der Programm-Ziele  
    • Speziell für das Programm geplantes System zur prospektiven Datenerfassung 
    • Datenanalyse und -kontrolle zur Bestimmung der Korrektheit und Zuverlässigkeit  
    • Unterweisung und Training  des  Personals, welche die indikatorenbezogenen Daten bearbeiten soll 
    • Verfahren zur Adjustierung  auf der Grundlage der Kenntnisse und Erfahrungen der lokalen Leistungserbringer und im Konsens aller Beteiligten (Kostenträger, Leistungserbringer usw.) - bezüglich der Unterschiede in der Altersverteilung der Patienten sowie der Schweregrade der Erkrankungen 
    • Methoden / Massnahmen zur Lösung / Minimierung der zahlreichen Schnittstellen-Probleme bei der Gesundheitsversorgung bzw. der Datenerfassung und –übermittlung
    • Einbindung der Indikatoren in ein umfassendes Programm der Qualitätserfassung und –förderung 
  • Die Qualität der Kriterien / Indikatoren muss bestimmten Standards genügen. Details zu diesem Thema
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